Wofür gibt es den Steuerbonus?
Für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000€, d.h. bis zu 1.200€ im Jahr.
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Voraussetzungen für den Steuerbonus
o Auf der Handwerkerrechnung muß die Mwst. ausgewiesen sein o Arbeitskosten müssen seperat aufgeschlüsselt sein o Materialkosten können nicht berücksichtigt werden o Rechnungsbetrag muss per Überweisung beglichen werden o Leistungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein
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Rechenbeispiel:
Arbeitskosten Maler Wartungskosten Reparaturkosten |
1.500 € + 400 € + 200 € |
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Was gibt es zusätzlich?
Zusätzlich zu dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen (nach § 35a Abs.2, Satz 2 EStG) kann man den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen (nach § 35a Abs.2, Satz 1 EStG) geltend machen; Beispiele: Fensterreinigung, Pflege von Angehörigen etc. Bei Modernisierungen, die zu Energieeinsparungen führen, kann man zusätzlich besonders günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen.
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Der erhöhte Steuerbonus gilt nur für Handwerkerleistungen, die in 2009 erbracht werden. Für Leistungen aus 2008 gilt der bisherige Steuerbonus von maximal 600 EUR pro Jahr; auch wenn die Rechnungsstellung erst in 2009 erfolgt!
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater! |